Hilfe & Zuschüsse bei Gründung aus ALG II

Damit Sie das Einstiegsgeld als Aufstockung von ALG II (Hartz IV) und einen Zuschuss von bis zu € 5.000,- erhalten können, benötigen Sie ein ausformuliertes Geschäftskonzept, welches durch eine fachkundige Stelle auf seine Tragfähigkeit hin begutachtet wurde.

Wir sind als fachkundige Stelle anerkannt und können Ihnen bei der Businessplan-Erstellung vor der Gründung behilflich sein.

Unsere Beratung ist für Sie in der Regel kostenfrei, da fast jedes Jobcenter unsere Kosten übernimmt!


Arbeitslose, die sich aus dem ALG II-Bezug selbstständig machen (auch im Nebenerwerb), erhalten besondere Förderungen. Einzelheiten erläutern wir Ihnen gerne und beantragen Sie mit unserer Hilfe die Aufstockung Ihrer Grundsicherung!

Allein schon das Formular "EKS" (Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit), welches jeder Gründer beim Jobcenter abgeben muss, ist ein Exempel höchster Bürokratie. Machen Sie keine Fehler beim Ausfüllen und nutzen Sie unser kostenloses EKS-Coaching.


Lassen Sie sich professionell unterstützen – Sprechen Sie uns an!

Hot Button solo neu