Beratungszuschüsse für Gründer


Es gibt gerade in NRW viele Fördermittel für Existenzgründer.
Gerne helfen wir Ihnen bei Auswahl und Beantragung.
 


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Kostenlose Beratungsanfrage für Existenzgründer


Die Programme zur Beratungsförderung:

1. Gründung aus der Arbeitslosigkeit (in letzten 12 Monaten)

Existenzgründer, die den Gründungszuschuss erhalten oder zuvor ALG II (Hartz IV) bezogen haben, erhalten im Rahmen des "Gründercoaching Deutschland" innerhalb des 1. Jahres nach Gründung einen Zuschuss von 90 % für max. 5 Beratungstage. Diess Fördermittel von bis zu 3.600,- EUR sollte als Chance für den Start in eine erfolgreiche Selbständigkeit genutzt werden. mehr...
2. Gründung vor max. 5 Jahren

Unternehmer, deren Gründung weniger als 5 Jahre zurückliegt, können im Rahmen des "Gründercoaching Deutschland" einen Zuschuss von 50 % für max. 7,5 Tagewerke erhalten. Unabhängig davon, ob die Gründung direkt aus der Arbeitslosigkeit erfolgte oder nicht, werden bis zu 3.000,- EUR Beratungskostenzuschuss genehmigt. mehr...
3. Gründung vor min. 1 Jahr

Kleine und mittlere Unternehmen, die min. 1 Jahr am Markt bestehen, erhalten einen Zuschuss zu Beratungskosten. Für allgemeine Beratungsleistungen beträgt der gewährte Zuschuss 50 %. Das Unternehmen erhält einen Förderbetrag von bis zu 1.500,- EUR. mehr...
4. Gründung vor min. 5 Jahren (nur in NRW)

Im Rahmen des "Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (RWP)" können Unternehmen Zuwendungen in Höhe von 50 % der Beratungskosten für Umstrukturierungsmaßnahmen erhalten. Dies kann für eine Machbarkeitsstudie bis zu 2.500,- EUR und für die 2. Phase der Umsetzungsberatung weitere 2.500,- EUR Förderung bedeuten. mehr...
5. Gründung steht unmittelbar bevor (nur in NRW)

Personen, die eine Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen gründen oder sich an einem Unternehmen beteiligen wollen, können im Rahmen des "Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)" eine 50 - 80 %-ige Förderung erlangen. Bei bis zu 6 förderfähigen Tagewerken bedeutet dies einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 2.400,- EUR. mehr...