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Zuschüsse für Gründung aus Hartz 4

Damit Sie das Einstiegsgeld als Aufstockung von ALG II (Hartz IV) und/oder einen einmaligen Zuschuss von bis zu 5.000,- EUR erhalten können, benötigen Sie ein ausformuliertes Geschäftskonzept (Businessplan), welches durch eine fachkundige Stelle auf seine Tragfähigkeit hin begutachtet wurde.
Wir sind als fachkundige Stelle anerkannt und können Ihnen bei der Erstellung Ihrer Unterlagen vor der Gründung behilflich sein.

Kostenfrei - denn wir möchten beim Weg aus Hartz IV helfen!

Arbeitslose, die sich aus dem ALG II-Bezug selbstständig machen, erhalten Förderungen zur Eingliederung von Selbständigen. Einzelheiten erläutern wir Ihnen gerne. Beantragen Sie mit unserer Hilfe die Aufstockung Ihrer Grundsicherung.

Allein schon das Formular "EKS" (Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit), welches jeder Gründer beim Jobcenter abgeben muss, ist ein Exempel höchster Bürokratie. Machen Sie keinen Fehler beim Ausfüllen und nutzen Sie unser kostenloses EKS-Coaching.


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