Gründungszuschuss für ALG I

ACHTUNG

Der Zuschuss für ALG I wurde Ende 2011 gekürzt und ist seitdem eine reine Ermessensleistung des Arbeitsamtes.

Wir helfen Ihnen erfolgsabhängig den Gründungszuschuss zu erlangen - erhalten Sie den Zuschuss nicht, fallen keine Kosten an!

WICHTIG
Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, denn bereits bei Ihrem ersten Gespräch mit dem Arbeitsamt können Sie verheerende Fehler machen und dadurch den Gründungszuschuss gefährden!


Um den Gründungszuschuss von über € 15.375,- zu erhalten, benötigen Existenzgründer ein ausformuliertes Geschäftskonzept (Businessplan) sowie eine fachkundige Stellungnahme über die Tragfähigkeit.

Wir sind als fachkundige Stelle anerkannt und können Ihnen bei der Erstellung und Beurteilung Ihres Konzepts behilflich sein, denn nur mit einem validen Konzept erhalten Sie den Gründungszuschuss!


Höhe, Dauer und Auszahlungsbedingungen:
Monat 1-6
Der monatliche Zuschuss kann in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts zuzüglich € 300,- zur sozialen Absicherung (z.B. Krankenversicherung) gewährt werden, sofern noch min. 150 Tage Restanspruch auf ALG I bestehen.
Monat 7-15
Es können € 300,- pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können.

Verschenken Sie kein Geld und lassen sich professionell unterstützen!

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Weitere Infobroschüren:
Gründungszuschuss (Arbeitsagentur): arrow01Download
freiwillige Arbeitslosenversicherung (Arbeitsagentur): arrow01Download