
Voraussetzungen Gründercoaching
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten im Rahmen dieses Programms im ersten Jahr eine besondere Förderung: "Beratung für Existenzgründer" (sofern sie im ersten Jahr nach der Gründung ein Gründungszuschuss, Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Einstiegsgeld, Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen oder sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erhalten).
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die die oben genannten Leistungen beziehen und sich selbständig machen, erhalten im gesamten Bundesgebiet
- einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars
- bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000,- EUR.
- Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro.
- Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag.
Ihr Eigenanteil beträgt also max. nur 400,- EUR. Bis zu 3.600,- EUR der Beratungsleistungen werden von der KfW-Mittelstandsbank und dem ESF getragen.
Bei Beantragung der besonderen Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit muss mindestens eines der folgenden Dokumente vorgelegt werden: (vorläufiger) Bewilligungsbescheid über Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Überbrückungsgeld, Ich-AG oder Arbeitslosengeld II (ALG II / Hartz IV).
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bereits bei den entsprechenden Anträgen.
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