Beratungszuschüsse für Gründer

Es gibt gerade in NRW viele Fördermittel für Existenzgründer.

Gerne helfen wir Ihnen bei der der Beantragung.


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Kostenlose Beratungsanfrage für Existenzgründer


Die Programme für Beratungsförderung:

1. Gründung aus der Arbeitslosigkeit (in letzten 12 Monaten)

Existenzgründer, die bis zur Eintragung ihres neuen Unternehmens Arbeitslosengeld I oder II bezogen haben, erhalten im Rahmen des "Gründercoaching Deutschland" innerhalb des 1. Jahres nach Gründung einen Zuschuss von 90 % für max. 5 Beratungstage. Dies kann Fördermittel von bis zu 3.600,- EUR bedeuten und sollte als Chance für den Start in eine erfolgreiche Selbständigkeit genutzt werden. mehr...
2. Gründung vor max. 5 Jahren

Unternehmen jeglicher Rechtsform, deren Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, können im Rahmen des "Gründercoaching Deutschland" einen Zuschuss von 50 % für max. 7,5 Tagewerke erhalten. Unabhängig davon, ob die Gründung direkt aus der Arbeitslosigkeit erfolgte oder nicht, werden bis zu 3.000,- EUR Beratungskostenzuschuss genehmigt. mehr...
3. Gründung vor min. 1 Jahr

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die min. ein Jahr am Markt bestehen, erhalten einen Zuschuss zu den Beratungskosten. Für allgemeine Beratungsleistungen beträgt der gewährte Zuschuss 50 %. Das Unternehmen erhält höchstens einen Förderbetrag in Höhe von 1.500,- EUR. mehr...
4. Gründung vor min. 5 Jahren (nur in NRW)

Im Rahmen des "Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (RWP)" können Unternehmen Zuwendungen in Höhe von 50 % der Beratungskosten für Umstrukturierungsmaßnahmen erhalten. Dies kann für eine Machbarkeitsstudie bis zu 2.500,- EUR und für die zweite Phase der Umsetzungsberatung weitere 2.500,- EUR Förderung bedeuten. mehr...
5. Gründung steht unmittelbar bevor (nur in NRW)

Personen, die beabsichtigen, ein gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbstständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen zu gründen oder sich an einer existierenden zu beteiligen, können im Rahmen des "Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)" eine 50 - 80 %-ige Förderung erlangen. Bei bis zu 6 förderfähigen Tagewerken bedeutet dies einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 2.400,- EUR. mehr...